Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Golfplatzes hat die SPD Fraktion Freigericht folgende Anträge an die Gemeindevertretung gestellt:
Mit diesen Anträgen und Beschlüssen, aber auch durch zahlreiche Gespräche wurde das Projekt „Erweiterung Golfplatz“ eingeschränkt, begrenzt und präzisiert. Die Gemeinde Freigericht wird vor finanziellem Schaden bewahrt.
Die ursprüngliche Planung wurde wesentlich verkleinert und den Anregungen der Freigerichter Naturschutzverbände wurde Rechnung getragen.
Die Entfernung der geplanten Golfplatzerweiterung zum Gänsewald wurde wesentlich vergrößert.
SPD - Anträge an die Gemeindevertretung:
- - Der geplante Kreisverkehr soll nach Auffassung der Investoren von Golfwagen befahren werden. Hierfür ist die Zustimmung des RP zu beantragen.
- - Es ist eine Verwaltungsvereinbarung (Städtebaulicher Vertrag) abzuschließen, aus der hervorgeht, dass die Gemeinde Freigericht keinerlei Kosten für Planung, Bau, Unterhaltung, Erneuerung im Zusammenhang mit der Golfplatzerweiterung zu tragen hat.
- - Durch diese Verwaltungsvereinbarung wird die Gemeinde F. freigestellt von Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichtpflicht.
- - Alle Bepflanzungen sind zusammen mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen und der Gemeinde Freigericht abzustimmen.
- - Die Anregungen des Vogel-und Naturschutz Somborn sind zu beachten und umzusetzen.
Zum Städtebaulicher Vertrag:
- - Die Kostenschätzung über die Höhe der Bürgschaften für Risiken während der Bauzeit der Erweiterung der vorhandenen Golfanlage ist von einem unabhängigen Institut vorzunehmen und schriftlich vorzulegen.
Zum Pachtvertrag:
- - Die Beträge, die für die übliche Pacht von Golfanlagen anzusetzen sind, sind von unabhängigen Fachleuten zu ermitteln und schriftlich vorzulegen.
- - Die Höhe der Deckungssumme für den eventuellen Rückbau der Golfplatzerweiterung ist durch ein schriftliches Gutachten eines unabhängigen Instituts festzulegen.
- - Entsprechend der Preissteigerung sind die Beträge jährlich anzupassen.
Bebauungsplan:
- - Die am Hof Trages geplante Bebauung ist ausschließlich für Beherbergungszwecke (Hotel) zulässig. Appartmentgebäude für private Nutzung sind nicht erlaubt.
- - Bodenveränderungen bzw. Bodenmodellierungen sind nur für die Greens, die Abschläge, die notwendige Regenwasserregulierung und zur Wahrung der Sicherheit von Spaziergängern und Spielern zulässig.
- - Die maximale Höhe der Bodenmodellierung beträgt 1,5m.
- - Für den Brunnen 2 auf dem Hof Trages ist eine neue wasserrechtliche Genehmigung beim Wasserwirtschaftamt zu beantragen. (Brunnen 1 wird stillgelegt).
- - Eventuelle Wasserhindernisse auf dem Golfplatz sind naturnahe zu gestalten und zu pflegen.
Abschließend sind wir der Auffassung, dass ein Bürgerbegehren stattfinden soll, damit klar wird welche Meinung die Freigerichter Bürger im Zusammenhang mit der geplanten Golfplatz-Erweiterung vertritt!