Er ist zuständig für die Erstellung und Prüfung von Satzungen, Gebührenordnungen und Verträgen aller Art, für Eingaben und Beschwerden und für die Vorbereitung aller Entscheidungen, die eine finanzielle Auswirkung haben. Er ist zuständig für Fragen der Verwaltungsreform und den Einstieg in ein neues Steuerungssystem. Weiterhin für die Angelegenheiten des Grundstücksverkehrs, soweit diese ihm zur endgültigen Beschlussfassung übertragen wurden. Er ist außerdem immer dann zuständig, wenn die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses nicht gegeben ist (Quelle: www.freigericht.de).
Unsere Mandatsträger sind:
Dr. Manfred Kirschning (Ausschussvorsitzender)
Albrecht Eitz