Nicht nur, dass die Fraktion „Die Freigerichter“ („DF“) in einem Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2021 Einnahmen mit Ausgaben verwechselt hat, sondern darüber hinaus wurde diese Thematik von den „DF“ auch noch in einem jüngst erschienenen Pressebericht in der GNZ als Einsparungspotential dargestellt.
Konkret geht es bei diesem Vorgang um die Einnahmen von geschätzten 380.000,- € aus dem im Haushaltsplan 2021 geplanten Verkauf eines Grundstückes Karlstraße/Alte Hauptstraße zum Zwecke des angedachten sozialen Wohnungsbaus an dieser Stelle. Dieses ist im Haushaltsplan 2021 klar und deutlich unter Einzahlungen ausgewiesen. „Wie die „DF“ das mit Ausgaben verwechseln kann und sich dann auch noch in einem Pressebericht lautstark damit brüstet, dass sie mit ihrem entsprechenden Änderungsantrag 380.000,- € im Haushaltsplan 2021 einsparen wollen“, ist für mich nicht nachvollziehbar“, erklärt Dr. Manfred Kirschning als Fraktionsmitglied der SPD und erläutert ergänzend, „dass ihm so etwas in seiner fast fünfzehnjährigen Zugehörigkeit als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses noch nie begegnet ist.“

Erst auf Hinweis des SPD-Fraktionsvorsitzenden Joachim Heldt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, was die entsprechende Position im Haushaltsplan 2021 tatsächlich aussagt, trat ein großer Überraschungseffekt bei der „DF“ ein und der entsprechende Änderungsantrag wurde von der „DF“ zurückgezogen. Die SPD-Fraktion stellt sich jetzt die Frage, wie das alles zu bewerten ist. Wäre es ein einmaliger Fehler, Schwamm drüber, sollte zwar nie, kann aber mal passieren, wenn z.B. ein Antrag nicht kritisch gegengelesen wurde.
Aber leider reiht sich dieser Vorgang nahtlos in die Vielzahl von fehlerhaften bereits gestellten Anträgen der „DF“ ein. „Man erinnere sich nur an das beantragte Weihnachtsgeschenk der „DF“ jedem Freigerichter Haushalt einmalig eine Gutschrift zwischen 50,- € bis 100,- € bei der Abwasserrechnung zu erstellen.
Ein von der „DF“ im letzten Jahr gestellter Antrag, der komplett gegen eine bestehende Satzung verstößt“, zeigt Dr. Manfred Kirschning ein Beispiel aus der Vergangenheit auf und resümiert abschließend: „Einmalige Fehler können passieren. Wenn sich die aber nahtlos in eine Kette von gravierenden Antragsfehlern einreihen, kann ich nur die notwendige Kompetenz für das Einbringen von haushaltsrelevanten Anträgen stark in Frage stellen.“