Pressemeldungen

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Nicht nur, dass die Fraktion „Die Freigerichter“ („DF“) in einem Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2021 Einnahmen mit Ausgaben verwechselt hat, sondern darüber hinaus wurde diese Thematik von den „DF“ auch noch in einem jüngst erschienenen Pressebericht in der GNZ als Einsparungspotential dargestellt.
Konkret geht es bei diesem Vorgang um die Einnahmen von geschätzten 380.000,- € aus dem im Haushaltsplan 2021 geplanten Verkauf eines Grundstückes Karlstraße/Alte Hauptstraße zum Zwecke des angedachten sozialen Wohnungsbaus an dieser Stelle. Dieses ist im Haushaltsplan 2021 klar und deutlich unter Einzahlungen ausgewiesen. „Wie die „DF“ das mit Ausgaben verwechseln kann und sich dann auch noch in einem Pressebericht lautstark damit brüstet, dass sie mit ihrem entsprechenden Änderungsantrag 380.000,- € im Haushaltsplan 2021 einsparen wollen“, ist für mich nicht nachvollziehbar“, erklärt Dr. Manfred Kirschning als Fraktionsmitglied der SPD und erläutert ergänzend, „dass ihm so etwas in seiner fast fünfzehnjährigen Zugehörigkeit als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses noch nie begegnet ist.“

Erst auf Hinweis des SPD-Fraktionsvorsitzenden Joachim Heldt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, was die entsprechende Position im Haushaltsplan 2021 tatsächlich aussagt, trat ein großer Überraschungseffekt bei der „DF“ ein und der entsprechende Änderungsantrag wurde von der „DF“ zurückgezogen. Die SPD-Fraktion stellt sich jetzt die Frage, wie das alles zu bewerten ist. Wäre es ein einmaliger Fehler, Schwamm drüber, sollte zwar nie, kann aber mal passieren, wenn z.B. ein Antrag nicht kritisch gegengelesen wurde.
Aber leider reiht sich dieser Vorgang nahtlos in die Vielzahl von fehlerhaften bereits gestellten Anträgen der „DF“ ein. „Man erinnere sich nur an das beantragte Weihnachtsgeschenk der „DF“ jedem Freigerichter Haushalt einmalig eine Gutschrift zwischen 50,- € bis 100,- € bei der Abwasserrechnung zu erstellen.
Ein von der „DF“ im letzten Jahr gestellter Antrag, der komplett gegen eine bestehende Satzung verstößt“, zeigt Dr. Manfred Kirschning ein Beispiel aus der Vergangenheit auf und resümiert abschließend: „Einmalige Fehler können passieren. Wenn sich die aber nahtlos in eine Kette von gravierenden Antragsfehlern einreihen, kann ich nur die notwendige Kompetenz für das Einbringen von haushaltsrelevanten Anträgen stark in Frage stellen.“
CDU, UWG und SPD räumen in gemeinsamer Presseerklärung mit Aussagen der Fraktion „Die Freigerichter“ auf.

„Natürlich, ein zentrales Jugendzentrum ist und bleibt Konsens zwischen CDU, UWG und SPD bei der Ausrichtung der Jugendarbeit der Zukunft“, erklären die drei Fraktionsvorsitzenden Joachim Heldt (SPD), Florian Altmann (CDU) und Gerhard Pfahler (UWG).

Dennoch zeigen sich die drei Fraktionen verwundert über die jüngste Pressemeldung der Fraktion „Die Freigerichter“. Mit Verweis auf das Bürgerinformationssystem erklärt Sascha Heising (SPD) „5 Minuten Recherche hätten gezeigt, dass eine solche bewertete Standortprüfung in der Vorlage GVe2010/089-5 bereits 2013 vom Jugendreferat vorgenommen wurde“. Zudem wird aktuell die Nachnutzung der Feuerwehrgerätehäuser von Altenmittlau und Bernbach geprüft. Die Prüfung zeigte seinerzeit das alte Kino als auch die Alte Lateinschule in Somborn als mögliche Standorte auf. „Selbstverständlich ändert sich die Lage der Räumlichkeiten über die Jahre aber an der grundsätzlichen Ausgangssituation hat sich nichts geändert“, erklärt Daniel Klein (CDU).

Zudem stellt der Artikel einige Behauptungen in den Raum, die so schlicht nicht der Wahrheit entsprechen. So muss der falschen Behauptung „Jugendliche können sich in Freigericht nicht in Eigenregie treffen“ klar widersprochen werden. Das entspricht erstens nicht den Berichten aus den Referaten der Gemeinde und zweitens nicht den eigenen Erfahrungen.

Das Jugendliche „immer in die Alkohol-, Lärm und Müll Ecke“ gestellt werden, können die drei Fraktionen ebenfalls nicht erkennen und weisen das auch entschieden zurück. Auch die Aussage „Man kann sich Räume unter Einhaltung der Hygienevorschriften anschauen“ wird durch Wiederholung nicht richtig. „Es besteht ein Betretungsverbot, daran muss sich auch eine Fraktion halten, zumal die Gewährung eines Sonderrechts mehr als unüblich ist“, erklärt Gerhard Pfahler (UWG).

Die deutliche Unterstellung die Verwaltung gewähre keinen Zugang, weil man „etwas zu verbergen habe“, verweisen alle Fraktionen in das Reich der Phantasieuniversen, denn sie entbehrt jedweden Arguments. Auch unterstellt die Fraktion ein Angebotsmangel, mit dem sie allein auf weitem Feld steht. So werden „Basketballkurse, Musikabende bis hin zu weiteren Graffitiworkshops“ eingefordert. Obwohl Sport- Musik und Kreativprogramme eindeutig der jüngsten Auflage der Ausgabe „Freigericht for Kids – Januar bis April 2021“ zu entnehmen sind.

Zudem lässt die Fraktion aufmerksame Leser verwirrt zurück. Da wird einerseits die These aufgemacht, dass man die „Jugendumfrage wiederholen müsste“, etwas auf das die SPD bereits in der zurückliegenden Sozialausschusssitzung aufmerksam gemacht hat, andererseits erklärt man, dass dies zur „Frustration und Aufgabe“ führe.

Fassungslos macht SPD, CDU und UWG die Diskussion um das „Gasthaus zum Freigericht“ als möglichen Standort. „Das man die Zukunftsfähigkeit eines gut gehenden Gastronomiebetriebs in Frage stellt, ist an Überheblichkeit kaum zu überbieten“, meint Joachim Heldt von der SPD. Die drei Fraktionsvorsitzenden erklären, „der Pächter des Gasthauses genießt unsere uneingeschränkte Solidarität“. CDU, UWG und SPD werden sich daher die genaue Formulierung der Beschlussvorlage ansehen und insbesondere die in Aussicht gestellten Erkenntnismehrwerte analysieren. „Wir werden uns weiter konstruktiv daran beteiligen ein zentrales Jugendzentrum in Freigericht entstehen zu lassen aber ohne die bestehende Jugendarbeit schlecht zu reden“, heißt es aus der CDU, UWG und SPD abschließend.

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